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Über die Bürgerstiftung Ismaning

Die von Altbürgermeister Michael Sedlmair ins Leben gerufene Bürgerstiftung Ismaning wurde im November 2014 als Treuhandstiftung der Gemeinde Ismaning gegründet und ist vom Finanzamt München anerkannt.

Ziel der Treuhandstiftung ist die Ansparung von Vermögen, um sodann eine rechtsfähige Bürgerstiftung Ismaning gründen zu können. Die sodann rechtsfähige Stiftung soll künftig gesellschaftliche Vorhaben, die im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger liegen, fördern. Stiftungszweck sind ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Bildung und Erziehung, des Sports, insbesondere des Breiten- und Nachwuchssports, von Jugend-, Senioren- und Behindertenhilfe, von mildtätigen Zwecken, des Brauchtums und der Heimatpflege, von Kunst und Kultur, des Natur- und Umweltschutzes, sowie der Völkerverständigung und Integration (§ 2 der Stiftungssatzung).

Die Bürgerstiftung sagt Danke!

Seit der Gründung im November 2014 haben viele kleinere und größere Zustiftungen zum Vermögensaufbau beigetragen. Dafür möchte ich ein großes Danke sagen!

Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass die Geldgeber mit mir zusammen die Idee sehr gut finden, für spätere Zeiten Geld anzusparen, das Stiftungsvermögen aufzubauen, damit dann notwendige Unterstützung und Hilfe geleistet werden kann. Damit sind diese Mittel, die in die Stiftung fließen, ein bleibender Beitrag für unsere Gemeinde, für die Zukunft unseres Gemeindelebens. Und so können wir dankbar auf diese positiven Spuren echten Gemeinschaftssinnes schauen. Danke!

Bleiben Sie auch weiterhin unserer Bürgerstiftung Ismaning gewogen!

Ihr
Michael Sedlmair
Altbürgermeister

Bürgerstiftung Ismaning

c/o Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning

Ansprechpartner
Christa Scharl
Tel: +49 89 960900-148
E-Mail: cscharl@ismaning.de

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist in § 2 der Stiftungssatzung geregelt. In Abs. 1 heißt es:

  1. Mit der künftigen rechtsfähigen Bürgerstiftung Ismaning sollen gesellschaftliche Vorhaben, die im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger liegen, gefördert werden. Stiftungszweck sind sodann ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Bildung und Erziehung, des Sports, insbesondere des Breiten- und Nachwuchssports, von Jugend-, Senioren- und Behindertenhilfe, von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 AO, des Brauchtums und der Heimatpflege, von Kunst und Kultur, des Natur- und Umweltschutzes, sowie der Völkerverständigung und Integration.
  2. Zweck der Treuhandstiftung ist die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bankverbindung für Zustiftungen:

Bank: VR Bank Ismaning Neufahrn Hallbergmoos eG
Kontoinhaber: Gemeinde Ismaning
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Ismaning; Zustiftung
IBAN: DE93 7009 3400 0000 010790
BIC: GENODEF1ISV

Zuwendungsbestätigungen werden ab einem Betrag von € 300 ausgestellt; für Zuwendungen bis zu einem Betrag von € 300 ist der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts zur Vorlage beim Finanzamt ausreichend.

Bildnachweis: Ursula Baumgart

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